Grundsätzlich werden durch Öle, Fette, Gifte und ätzende Stoffe verunreinigte Materialien, teer-
bzw. pechhaltiger Ausbauasphalt, sowie alle Stoffe, die Gefahren für das Grundwasser und die
Umgebung hervorrufen, nicht angenommen.
Bereits abgekippte verbotene Materialien hat der Verursacher (Anlieferer) zu beseitigen oder werden
auf seine Kosten entfernt.
Objektbezogene Preise, sowie Mengenrabatte sind mit der Geschäftsführung schriftlich zu vereinbaren.
Mit Benutzung des Betriebsgeländes werden die Betriebsordnung, die AGB, sowie Anweisungen des
Eingangspersonals anerkannt.
Die Preise sind bis auf Widerruf gültig.
Die angegebenen Preise sind NETTOPREISE zuzüglich der geltenden gesetzlicher Mehrwertsteuer und
dauern an, bis auf Widerruf.
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